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Blutschande (Inzest)

Beischlaf zwischen engen Verwandten, z. B. Eltern-Kindern, wird mit Geld-Bruder-Schwester. In Deutschland wird der Inzest nach § 173 StGB mit Geld-oder Freiheitsstrafe geahndet. Inzest geht in aller Regel mit Kindesmissbrauch einher, wobei die Beziehung Vater-Tochter am häufigsten vorkommt(seltener Mutter-Sohn oder Bruder-Schwester). Das Inzest-Tabu gilt weltweit.